Was wir uns von dir wünschen

Für die Arbeit in unserer Wohngruppe wünschen wir uns Menschen aus dem pädagogischen, sozialen
und beratenden Bereich sowie Menschen, die in diesem Arbeitsbereich ihre Kompetenzen einsetzen
möchten. Wichtigste Voraussetzungen sind u.a. Empathie, Kommunikationsfähigkeit sowie ein
positives Menschenbild und der Wunsch, sich weiterzuentwickeln und Neues zu lernen. Dafür ist es
bekanntlich nie zu spät.

Du magst Menschen?
Du bist bereit, dich weiterzuentwickeln und dein Handeln zu reflektieren?                                                                              Du hast einen Führerschein?
Du hast keine Einträge in deinem Führungszeugnis?

Dann hast du bereits unsere wichtigsten Anforderungen erfüllt.

Das sind dir zu wenig Informationen? Klicke hier für ausführliche ...

ABER uns ist wichtig, dass du weißt: 

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit dir dazuzulernen.

1. Die genannten Abschlüsse orientieren sich an den individuellen Bedarfen der Menschen mit Behinderungen. Sie stellen einen Auszug der Bandbreite der Fachkompetenzen innerhalb der Leistungsbereiche dar und beinhalten keine abschließende Auflistung adäquater Fachkräftebezeichnungen oder Berufsbezeichnungen.

 

a) Fachkräfte mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium im
heilpädagogischen Bereich. Dies sind Personen insbesondere mit folgenden Abschlüssen: 

  • Heilerzieher*innen,
  • Heilerziehungspfleger*innen
  • Heilpädagog*innen

 

b) Fachkräfte mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium im
(sozial-) pädagogischen Bereich. Dies sind Personen insbesondere mit folgenden Abschlüssen:

  • Erzieher*innen mit staatlicher Anerkennung
  • Rehabilitationspädagog*innen
  • Sozialpädagog*innen
  • Pädagog*innen mit sozial- oder sonderpädagogischer Studienausrichtung
  • Erziehungswissenschaftler*innen
  • lnklusionspädagog*innen
  • Gemeindepädagog*innen
  • Gemeindereferent*innen
  • Diakon*innen
  • Heimerzieher*innen mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation
  • Motopädagog*innen
  • Arbeitspädagog*innen, Arbeitserzieher*innen
  • Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung
  • lngenieurpädagog*innen
  • Lehrer*innen (mindestens 1. Staatsexamen)
  • Sozialarbeiter*innen
  • Ökonompädagog*innen
  • Präventions- und Gesundheitsförder*innen

 

c) Fachkräfte mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium im
therapeutischen Bereich. Dies sind Personen insbesondere mit folgenden Abschlüssen:

  • Ergotherapeut*innen
  • Physiotherapeut*innen
  • Motopäd*innen
  • Arbeitstherapeut*innen
  • Logopäd*innen
     

d) Fachkräfte mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium
im pflegerischen Bereich. Dies sind Personen insbesondere mit folgenden Abschlüssen:

  • Diakone*innen
  • Altenpfleger*innen
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
  • Kindergesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen
  • Krankenschwestern und Krankenpfleger
  • Pflegefachpersonen
  • Heilerziehungspfleger*innen
  • Familienpfleger*innen
  • Medizinpädagogen*innen
  • Facharbeiter*innen für Krankenpflege

 

e) Fachkräfte mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium im
psychologischen/psychiatrischen Bereich. Dies sind Personen insbesondere mit folgenden
Abschlüssen:

  • Psychologen*innen
  • Gerontopsychologen*innen
  • Fachärzt* innen für Psychiatrie
  • Gerontopsychiater*innen
  • Fachkräfte in der Gemeindepsychiatrie
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

 

f) Fachkräfte mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium im
gerontologischen Bereich. Dies sind Personen insbesondere mit folgenden Abschlüssen:

  • Gerontolog*innen
  • Gerontopsycholog*innen
  • Gerontopsychiater*innen

 

g) Fachkräfte mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium im
pädiatrischen Bereich. Dies sind Personen insbesondere mit folgenden Abschlüssen:

  • Fachärzt*innen für Pädiatrie
  • Kindheitspädagog*innen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

 

h) Fachkräfte mit einer einschlägigen Ausbildung oder einem Studium im hauswirtschaftlichen
Bereich. Dies sind Personen insbesondere mit folgenden Abschlüssen:

  • Familienpfleger*innen
  • Personen mit einer hauswirtschaftlichen Ausbildung und sonderpädagogischer
    Zusatzausbildung
  • Ökotropholog*innen
  • Köch*innen mit sonderpädagogische Zusatzausbildung
  • Hotelfachpersonen mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung

 

i) Fachkräfte mit einer einschlägigen Ausbildung oder einem Studium im technischen
oder handwerklichen Bereich. Dies sind Personen insbesondere mit folgenden Abschlüssen:

  • Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung (mit einer Berufsausbildung)
  • lngenieurpädagog*innen
  • Personen mit einer technischen oder handwerklichen Ausbildung und sonderpädagogischer Zusatzausbildung

 

2. Andere Personen müssen Fach- und Methodenkompetenzen durch entsprechend vergleichbare Ausbildungsinhalte im Umfang von 18 Monaten bzw. eines Studiums im Umfang von 18 Monaten oder 90 Creditpoints sowie praktische Erfahrungen auf der Grundlage einer Vollzeittätigkeit von mindestens 18 Monaten in den Leistungsbereichen der Gruppen mit vergleichbaren nachweisen können. Eine Anerkennung von einschlägigen Ausbildungsmaßnahmen und reflektierter Praxis erfolgt, sofern hierüber eine Bescheinigung einer deutschen Hochschule oder der Bundesagentur für
Arbeit vorgelegt wird. Teilanerkennungen werden addiert.

© Soziales Penzlin gGmbH

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