Für wen? 
(Zielgruppe)

Unsere barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohngruppe Edelstein in der Großen Straße 55 in 17217 Penzlin bietet Assistenzleistungen für junge Menschen nach §§ 113 Abs. 2 Nr. 2, 78, 99, 134 SGB IX. 

Bei uns leben junge Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und/oder Sinnesbeeinträchtigungen zwischen 6 und 18 Jahren. 

Die jungen Menschen können mehrfach beeinträchtigt und verhaltensauffällig sein. Sie benötigen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen dauerhaft Assistenz, Beratung und teilweise ersetzende Leistungen entsprechend der ICF Lebensbereiche Lern- und Wissensanwendung, allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, häusliches Leben, interpersonelle Interaktionen/ Beziehungen, bedeutende Lebensbereiche und gemeinschaftliches, soziales und staatsbürgerliches Leben. 

Wir behalten uns vor, einen jungen Menschen erst nach erfolgreichem Kennenlerngespräch, nach Abwägung möglicher gruppendynamischer Prozesse und nach erfolgter Kostenzusage des Leistungsträgers aufzunehmen.

Folgende junge Menschen können leider nicht bei uns wohnen:

  • Junge Menschen mit stark ausgeprägtem, anhaltendem fremd- oder eigengefährdendem Verhalten, das die akute Notwendigkeit der Aufnahme in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie anzeigt. 
  • Junge Menschen mit einer ausschließlich bestehenden oder drohenden seelischen Beeinträchtigung gem. § 35a SGB VIII. 
  • Junge Menschen mit einer primären stoffgebundenen und stoffungebundenen Sucht, die derzeit nicht abstinent sind.
  •  Junge Menschen, für die aufgrund der Intensität ihrer Pflegebedürftigkeit die Teilhabeziele der Eingliederungshilfe nicht mehr erreichbar sind. 
  • Junge Menschen ohne jegliche Bereitschaft zur Annahme der Hilfe. 
  • Junge Menschen, die den Pflegegrad 3-5 erhalten (Einzelfallprüfung 3-4 ). 
  • Junge Menschen, die sexuell delinquent sind.

In begründeten Einzelfällen kann der Leistungsträger bestimmen, dass durch die zeitlich befristete Anerkennung eines zusätzlichen Personalaufwandes die Leistungen auch für die beschriebene Personengruppe erbracht werden dürfen (vgl. § 6 Abs. 4 LRV M-V).

Das Konzept können Sie auf Anfrage erhalten.

© Soziales Penzlin gGmbH

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.